Informationen für Privatpersonen und Selbstzahler

Mein Angebot steht Ihnen auch auf direktem, privatem Weg zur Verfügung.

Abrechnung als Heilbehandlung (nach dem Heilpraktikergesetz)
Als Heilpraktiker für Psychotherapie bin ich berechtigt, therapeutische Leistungen im Rahmen einer Heilbehandlung anzubieten.

Kostenerstattung: Privatversicherungen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker erstatten die Kosten je nach Ihrem gewählten Tarif ganz oder teilweise. Bitte klären Sie die Übernahme vorab mit Ihrer Versicherung. Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich.

Umsatzsteuerbefreiung: Psychotherapeutische Leistungen, die der Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert dienen, sind als Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Informationen zur staatlichen Kostenübernahme
Wenn Sie an meinem Angebot interessiert sind, ein entsprechender psychosozialer Unterstützungs- oder Förderbedarf besteht, Ihnen aber noch keine behördlichen Mittel zur Verfügung stehen, müssen die Kosten nicht zwingend privat getragen werden. Es gibt verschiedene gesetzliche Wege für eine Kostenübernahme.

- Für Erwachsene kann ein Antrag auf Assistenzleistungen oder ein „Persönliches Budget“ direkt  beim zuständigen Sozialleistungsträger (Stadt Hannover oder Region Hannover, Team Eingliederungshilfe) gestellt werden.

- Für Kinder und Jugendliche erfolgt die Prüfung des Bedarfs über den kommunalen Sozialdienst (KSD) des jeweiligen Stadtteils.

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